Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eventcatering Mirage
Hier auch als PDF zum Download: AGBs.pdf
§1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Bedingungen sind nur wirksam wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
§2.1 Preise- Zahlungen- Inkasso- Gültigkeit
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen
schriftlich fixiert- getroffen wurden, gelten die Preise und AGB’s unserer Liste. Eine Preiserhöhung durch uns ist
berechtigt, sofern sich die dem vereinbartem Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten der Waren erhöhen.
§3.1 Termine und Gästezahl
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genaustens einzuhalten. Gelingt uns das nicht, räumt uns
der Kunde eine Toleranz von 90 Minuten ein. Der Kunde ist verpflichtet die Gästezahl 14 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn incl. Küchen- u. Servicepersonal telefonisch oder per E-Mail bekannt zu geben. Bei eventuellen
Abweichungen wird die tatsächliche, sich auf der Veranstaltung befindende, Personenzahl berechnet.
§4.1 Änderungen
Änderungen in unserem Büffet- u. Speisenangebot können Saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Die Präsentation der
Ware ist uns überlassen und von jeglichen Wünschen freibleibend.
§5.1 Transportkosten
Der Mindesttransportpreis für Lieferungen und Abholungen beträgt je 10,00 € pro Anfahrt, zuzüglich der zu fahrenden
Km in eine Fahrtrichtung, die mit 1,50 € pro Km berechnet werden. Wir behalten uns vor, Auf- u. Abbau, sowie Be- und
Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen. Der Kunde hat auch die Möglichkeit die Sachen selber
kostenfrei abzuholen und zurückzubringen.
§6.1 Verwendungszweck
Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum Vereinbarten Zweck und am vereinbartem Ort benutzen.
§7.1 Schadensersatzpflicht
Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem leitenden Mitarbeiter
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schadens nachgewiesen werden kann. Ansprüche werden nur durch Auftraggeber
akzeptiert nicht durch Dritte. Gibt der Kunde Mietgegenstände nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum
Schadensersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Mietgegenstände so lange tragen, bis die
beschädigten Mietgegenstände wiederhergestellt sind oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.
§8.1 Mietzins- Mieteinheit- Übergabe/Rückgabe
Alle aufgeführten Mietpreise beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn. u. Feiertage. Die Abholtage
(Lieferung und Rückgabe)gelten jeweils als ganze Tage. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in
Anspruch, sind wir berechtigt eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des
Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem
Umfang tragen.
§9.1 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist, sofern keine gesonderten Absprachen getroffen wurden, verpflichtet den Mietgegenstand auf eigene
Kosten gegen alle Risiken zu versichern und uns sofort zu Informieren, wenn der Gegenstand beschädigt oder
reparaturbedürftig ist.
§10.1 Mängel
Bitte überprüfen Sie die Ware bei der Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen diese sofort an. Sollte keine
Beanstandung der Ware nach dem Eintreffen stattfinden, gilt der Mietgegenstand bzw. Ware als angenommen und ist
zur vollen Zahlung gültig. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare
Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl, Menge und Geschmack etc. bestellter Waren, können nur sofort
nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die
durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Eventcatering Mirage ist bei
mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich
gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln könne wir nach unserer
Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung bei den von uns
verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder
sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Die Schwankungen müssen daher von unseren
Kunden und/oder Auftraggebern im Rahmen des branchenüblichen toleriert werden.
§11.1 Mitbringen von Speisen
Wenn Kunden oder deren Gäste noch Speisen mitbringen, müssen die vorab bei uns Angemeldet werden, und werden
separat von unseren Speisen aufgestellt. Die Produkte werden dann vom leitenden Mitarbeiter entgegengenommen und
überprüft. Wir übernehmen keine Geschmacklichen oder sonstige Verantwortung für die selbst mitgebrachten Speisen.
Ebenfalls behalten wir uns vor bei nötigem Bedarf, die mitgebrachten Speisen nicht mit aufzustellen.
§12.1 Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der im Angebot angegebenen Rechnungssumme. Sollte die tatsächliche
Rechnungssumme vom Angebot in seiner Höhe abweichen und diese Abweichung in der Person bzw. im Willen des
Kunden begründet sein, so schuldet der Kunde die Zahlung des geänderten Rechnungsbetrages in voller Höhe. Wir sind
berechtigt eine Anzahlung auf die zu erwarteten Kosten zu erheben. Der Kunde verpflichtet sich zur sofortigen Zahlung
seiner Schuld nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Sobald der Kunde den Kostenvoranschlag per E-Mail bestätigt hat, ist
der Vertrag rechtens und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft.
§13.1 Stornierung
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:
die Anzahlung in Höhe von 250 € wird nicht erstattet
14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %
7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %
4 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75 %
2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90 %
bei Stornierung 1 Tag vor oder auch am Liefertag behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragwertes in Rechnung zu
stellen.
§14.1 Mahnung
für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Der Verzugszins beträgt 3% über dem Bundesbankdiskontsatz,
mindestens aber 6 % p.a.
§15.1 Speiseresteentsorgung
Für die Entsorgung der Speisereste ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Behälter müssen bei Abholung oder
Rückgabe speiserestefrei sein. Erfolgt keine Entsorgung durch den Kunden sondern durch uns, erheben wir eine Gebühr
in Höhe von 12,50 €.
§16.1 Geschirrrückgabe
Bei der Rückgabe von verliehenem Geschirr müssen Teller, Tassen, und Besteck in die entsprechenden Boxen wieder
ohne Speisereste sortiert werden. Ansonsten, wird je nach Aufwand in welchem Zustand das Geschirr zur Abholung
bereit gestellt wurde, eine Gebühr von 89,00 pro Stunde erhoben.
§17.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Leistungen, Übergabe und Zahlungen ist Melle. Gerichtsstand ist Osnabrück.